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Kumulierung von Abstands- und Maskenauflage bei einer Versammlung?
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn in versammlungsrechtlichen Auflagen nebeneinander die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Angehörigen anderer Haushalte und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden, bedarf es einer konkreten, substantiierten Begründung, warum nicht bereits die Abstandsregelung ausreicht, um infektionsschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen.
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