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Kumulierung von Abstands- und Maskenauflage bei einer Versammlung?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn in versammlungsrechtlichen Auflagen nebeneinander die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Angehörigen anderer Haushalte und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden, bedarf es einer konkreten, substantiierten Begründung, warum nicht bereits die Abstandsregelung ausreicht, um infektionsschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen.


VG Frankfurt/Main, 18.01.2022 - Az: 5 L103/22

ECLI:DE:VGFFM:2022:0118.5L103.22.F.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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