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Tattagprinzip bei Erhöhung des Punktestandes durch eine neue Zuwiderhandlung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Ermittlung des Punktestandes im VZR ist der Tattag einer Ordnungswidrigkeit entscheidend. Die Tilgung einer früheren Tat im Zeitraum zwischen der neuen Tat und deren rechtskräftiger Ahndung ist unerheblich.

Für die Entziehung einer Fahrerlaubnis genügt, wenn der Betroffene in dem vorangegangenen Zeitraum 18 Punkte oder mehr im VZR vorliegen hatte. Der Punktestand bei Erlass der Entziehung und mittlerweile erfolgte Tilgungen sind irrelevant.

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - Az: 16 B 1288/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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JG