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Führerscheinverlust bei Punktesammlern nur nach Androhung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Verkehrsteilnehmer aufgrund mehrerer Ordnungswidrigkeiten im Flensburger Register 18 oder mehr Punkte gesammelt, so muss er seinen Führerschein nur dann abgeben, wenn diese Maßnahme zuvor angedroht wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bereits verwarnter Autofahrer nach einem Punkteabbau

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OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - Az: 12 ME 414/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Erik, Oranienburg
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