Hat ein Verkehrsteilnehmer aufgrund mehrerer Ordnungswidrigkeiten im Flensburger Register 18 oder mehr Punkte gesammelt, so muss er seinen Führerschein nur dann abgeben, wenn diese Maßnahme zuvor angedroht wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bereits verwarnter Autofahrer nach einem Punkteabbau
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OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - Az: 12 ME 414/07
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