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Parkscheibe auf dem Lenkholm abgelegt - Ordnungswidrigkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer auf dem Holm seines Lenkrads die Parkscheibe angebracht. Diese war von vorne nicht abzulesen, lediglich schräg seitlich. Daher erhielt der Autofahrer ein Knöllchen. Das AG Wesel bestätigte dies, die eingeschränkte Lesbarkeit der Parkscheibe sei ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 StVO. Die Voraussetzung, dass die Parkscheibe von außen gut lesbar sein müsse, war nicht erfüllt.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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