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Parkunfall - wenn beide nicht vorsichtig genug gefahren sind

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern zwei Kraftfahrer versucht haben, ihr Fahrzeug unter jeweiligem Verstoß gegen § 9 V StVO auf einem Stellplatz zu parken und es in der Folge zu einem Zusammenstoß gekommen ist, so ist der entstandene Schaden hälftig zu teilen. Nach § 9 V StVO sind Verkehrsteilnehmer gehalten, sicherzustellen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren und Wenden ausgeschlossen ist.


AG Mannheim, 03.06.2011 - Az: 9 C 29/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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