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Auch vom Kundenparkplatz kann abgeschleppt werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums geparkt, so kann der Parkplatzbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten muss der unberechtigt Parkende tragen.

Der Parkplatzbesitzer ist nicht dazu verpflichtet, abzuwägen, ob ein Abschleppen verhältnismäßig ist.

Es ist ebenfalls zulässig, ein Abschleppunternehmen generell und nicht nur im Einzelfall mit der Parkplatzüberwachung und dem Entfernen der Falschparker zu beauftragen. Hierbei ist lediglich sicherzustellen, dass dem Unternehmen die Voraussetzungen, unter denen abgeschleppt werden darf, genau vorgegeben werden.


LG Magdeburg, 08.07.2008 - Az: 1 S 70/08

ECLI:DE:LGMAGDE:2008:0708.1S70.08.0A

Nachfolgend: BGH, 05.06.2009 - Az: V ZR 144/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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