Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.344 Anfragen

Auch vom Kundenparkplatz kann abgeschleppt werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums geparkt, so kann der Parkplatzbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten muss der unberechtigt Parkende tragen.

Der Parkplatzbesitzer ist nicht dazu verpflichtet, abzuwägen, ob ein Abschleppen verhältnismäßig ist.

Es ist ebenfalls zulässig, ein Abschleppunternehmen generell und nicht nur im Einzelfall mit der Parkplatzüberwachung und dem Entfernen der Falschparker zu beauftragen. Hierbei ist lediglich sicherzustellen, dass dem Unternehmen die Voraussetzungen, unter denen abgeschleppt werden darf, genau vorgegeben werden.


LG Magdeburg, 08.07.2008 - Az: 1 S 70/08

ECLI:DE:LGMAGDE:2008:0708.1S70.08.0A

Nachfolgend: BGH, 05.06.2009 - Az: V ZR 144/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.344 Beratungsanfragen

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Ich wurde sehr schnell, umsichtig und gründlich in einer Mieterfrage (Schönheitsreparaturen ja/nein nach Kündigung, Beurteilung des Mietvertrages ...

Verifizierter Mandant