Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Die Verwendung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe ändert nichts daran, dass ein Mobiltelefon beim Autofahren nicht aufgenommen oder festgehalten werden darf (
Handyverbot am Steuer). Wird nun ein Mobiltelefon dennoch als Navigationsgerät genutzt, so kann der Verkehrsteilnehmer wegen Verstoßes gegen
§ 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belangt werden.
Maßgeblich ist nämlich nur die Benutzung des Mobiltelefons – dies umfasst jede bestimmungsgemäße Bedienung des Gerätes, da Zweck der Vorschrift ist, zu gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat.