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PoliScan-Speed-Messverfahren und der Smear-Effekt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Bei der Anwendung des PoliScan-Speed-Messverfahrens kann eine verlässliche Geschwindigkeitsmessung auch allein auf den sog. Smear-Effekt gestützt werden. Hierbei handelt es sich um Lichtspuren in Form von hellen Streifen auf dem Foto bei digitalen Kameras.

Voraussetzung einer solchen verlässlichen und verwertbaren Berechnung der Geschwindigkeit, auch im Hinblick auf die konkret zugrunde liegenden Toleranzen, ist jedoch eine in jedem Einzelfall durchzuführende sachverständige Überprüfung des Messvorgangs, in welcher unter anderem die konkrete Zeilenauslesezeit, die Aufstellhöhe der Kamera und der Aufstellwinkel der Kamera sowohl bezogen auf die Fahrbahnoberfläche als auch auf das fotografierte Objekt konkret ermittelt und einbezogen werden müssen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die vom Senat zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen beim PoliScan-Speed-Messverfahren auch allein aufgrund des Smear-Effekts eine verlässliche Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden kann, durchgeführte Beweiserhebung hat folgende Erkenntnisse erbracht:

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OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - Az: 1 (3) SsRs 569/11 - AK 145/11

ECLI:DE:OLGKARL:2014:0729.1.3SSRS569.11AK14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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