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Kein Augenblicksversagen bei Leuchtanzeige!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Annahme eines Augenblickversagens bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann regelmäßig ausgeschlossen, wenn eine sich über mehrerer Fahrbahnen erstreckende hochgestellte Leuchtanzeige, die die Geschwindigkeit nach den Verkehrsverhältnissen

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Leipholz , Euskirchen