Ausländische EU-Fahrerlaubnis kann bei mangelnder Fahreignung entzogen werden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es kann dem Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis verwehrt werden, von dieser in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis auch zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
BVerwG, 11.12.2008 - Az: 3 C 26.07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...