Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer einen
Unfall mit 0,51 Promille verursacht. Der
Führerschein war jedoch nicht auffindbar und daher nicht sicherstellbar. Die Polizei sprach stattdessen ein mündliches
Fahrverbot aus, bis der Betroffene vom Staatsanwalt höre.
Die Polizei stellte an demselben Tage bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein und gab die Sache an die Bußgeldbehörde ab, ohne den Betroffenen zu informieren.
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