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Fahrtenbuchauflage gegenüber einer Firma für zwei Fahrzeuge aus ihrem Fuhrpark

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dokumentiert ein Unternehmen die Nutzung seines Fuhrparks nicht, kann die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches auch für mehrere Fahrzeuge anordnen. Sie hat dazu die maßgeblichen Tatsachen zu erheben und muss ihr Ermessen sachgerecht hinsichtlich der Auswahl dieser Fahrzeuge betätigen. Dabei darf sie sich von früher festgestellten Verstößen leiten lassen.


VG Oldenburg, 25.11.2013 - Az: 7 B 6607/13

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