Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.416 Anfragen

Mindestanforderungen fürs Fahrtenbuch

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Dieser Anforderung wird nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.

Das Finanzamt beurteilte diese Angaben im Vorfeld bereits als nicht ordnungsgemäß. Das FG Berlin (Urteil vom 14.10.2010 - Az: 12 K 12047/09) hielt das Fahrtenbuch hingegen mit den nachträglichen Ergänzungen für ordnungsgemäß. Die Kombination aus handschriftlich im Fahrtenbuch eingetragenen Daten und der zusätzlichen, per Computerdatei erstellten erläuternden Auflistung reiche noch aus, um den durch die Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs anzusetzenden geldwerten Vorteil individuell zu berechnen.

Der BFH kassierte das Urteil jedoch wieder - schließlich waren die Fahrten im Fahrtenbuch nicht vollständig aufgezeichnet. Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt im Fahrtenbuch selbst sind hierfür erforderlich. Die vorliegenden Angaben genügten dem nicht; weder war die Vollständigkeit noch Richtigkeit der Eintragungen gewährleistet. Deshalb sei es auch nicht ausreichend, die fehlenden Angaben durch eine erst nachträglich erstellte Auflistung nachzuholen, so der BFH.


BFH, 01.03.2012 - Az: VI R 33/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant