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Rechtsfahrgebot für Inline-Skater und Radfahrer auf dem Rad-/Gehweg?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht auf einem gemeinsam zu benutzenden Fuß- und Radweg weder für Inline-Skater (auch diese sind Fußgänger) noch für Radfahrer eine Verpflichtung, sich strikt rechts zu halten. Der Weg darf auf der gesamten Breite genutzt werden.
Bei einem aufeinandertreffen von Fußgängern und Radfahrern gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme. Der Radler hat keinen besonderen Vorrang.


OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - Az: I-1 U 242/10

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