Ein Autofahrer, der einen Radfahrer grundlos anhupt, muß Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn es hierdurch zu einem Unfall kommt.
Vorliegend war der Autofahrer auf einer schmalen Straße direkt hinter einer älteren Radfahrerin gefahren und hatte dann plötzlich gehupt. Die Radfahrerin erschrak sich, fiel vom Fahrrad und zog sich Sturzverletzungen zu. Da keine direkte Gefahrensituation bestand, durfte der Pkw-Fahrer aber nicht hupen und mußte ca. EUR 200 zahlen.
Vorliegend war der Autofahrer auf einer schmalen Straße direkt hinter einer älteren Radfahrerin gefahren und hatte dann plötzlich gehupt. Die Radfahrerin erschrak sich, fiel vom Fahrrad und zog sich Sturzverletzungen zu. Da keine direkte Gefahrensituation bestand, durfte der Pkw-Fahrer aber nicht hupen und mußte ca. EUR 200 zahlen.
AG Frankfurt/Main, 13.07.2007 - Az: 32 C 3625/06-48
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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