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Radfahrer stürzt auf glattem Weg - Schadensersatz?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein Radfahrer auf glattem Gehweg, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Im vorliegenden Fall verursachte der Sturz einer Radfahrerin auf einem unzureichend gestreuten kombinierten Rad- und Gehweg Verletzungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen führten. Die zur Lohnfortzahlung verpflichtete Arbeitgeberin verklagte die Gemeinde wegen Verletzung der Streupflicht.

Die Klage wurde vom OLG abgewiesen, da die Streupflicht grundsätzlich nicht gegenüber Radfahrern gilt. Eine Streupflicht, die auch den Anforderungen von Radfahrern genügt, ist den Gemeinden nicht zumutbar.


OLG Oldenburg, 06.12.2002 - Az: 6 U 150/02

ECLI:DE:OLGOL:2002:1206.6U150.02.0A


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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