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In die falsche Richtung gefahren...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Fährt ein Radfahrer verkehrswidrig auf dem Radweg in die falsche Richtung, so besteht bei einem Unfall eine Teilschuld. Im vorliegenden Fall wurde einem Fahrradfahrer nur der Ersatz für die Hälfte des Schadens zugesprochen, der diesem bei einem Zusammenstoß mit einem Auto entstanden war. Zudem muß er den halben Schaden des Autofahrers begleichen.
Das Auto war aus einer Tankstelle herausgefahren und hatte dem Radfahrer die Vorfahrt genommen. Da der Fahrradfahrer auf dem Radweg in der falschen Richtung unterwegs war, bestand eine Teilschuld. Mit dem Linksfahren hatte dieser selbst gegen die Verkehrsordnung verstoßen, da Radwege von Linksfahrern nur benutzt werden können, wenn der Radweg durch ein Verkehrszeichen auch für die Gegenrichtung freigeben ist. Im Einzelfall muss bei einem Verstoß sogar eine noch höherere Teilschuld zugerechnet werden.
AG Zwickau - Az: 18 C 1309/97
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