Der einmalige
Kokainkonsum führt zum Verlust der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch dann, wenn kein Kfz unter Kokaineinfluss geführt wurde. Die Einnahme harter Drogen rechtfertigt die sofortige
Fahrerlaubnisentziehung. Sofern der Betroffene eine unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln geltend macht, muss sein Vortrag in sich stimmig, lückenlos und glaubhaft sein.