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Kein Fahrverbot bei geändertem Lebenswandel?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein seit der Tat erfolgter Wandel der Lebensführung kann wegen des Übermassverbots und mangelnder Erforderlichkeit einer Verhängung eines Fahrverbotes nach einer länger zurückliegenden Drogenfahrt entgegenstehen.
Vorliegend hatte der Betroffene vorher dem regelmässigen Drogenkonsum gefrönt, lehnt dies aber nun ab, lies seine Drogenabstinenz auch unabhängig überprüfen - und bezahlte die Kosten hierfür selbst.

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AG Zeitz, 31.07.2013 - Az: 13 OWi 721 Js 204479/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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