Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Mangelndes Trennungsvermögen bei Arznei- und Cannabiseinnahme

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wer gelegentlich Cannabis und sonstige Arzneimittel zu sich nimmt, hat sich zu vergewissern, ob und welche Auswirkungen die Medikamente auf die Wirkungen und den Abbau der Droge haben.

Wer dies unterlässt und unter psychoaktiver Beeinflussung durch Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, stellt in der Regel mangelndes Trennungsvermögen unter Beweis.

Hierzu führte das Gericht aus:

Entgegen der Ansicht des Antragstellers liegt keine unzulässige Beweisantizipation darin, dass das Verwaltungsgericht aufgrund des polizeilichen Tätigkeitsberichts seine Entscheidung wesentlich darauf stützt, dass der Antragsteller im Zuge seiner polizeilichen Überprüfung gelegentlichen Cannabiskonsum eingeräumt hat.

Vielmehr muss das Gericht auch im summarischen, regelmäßig keine Beweisaufnahme vorsehenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, für das der Antragsteller hier Prozesskostenhilfe begehrt, den Umstand, dass dies in dem Tätigkeitsbericht so vermerkt ist, ebenso wie das Vorbringen des Antragstellers im Verfahren würdigen.

Da sich die Entscheidungskriterien insoweit also nicht ändern, bestehen auch keine Bedenken, den streitigen Sachverhalt auch im Prozesskostenhilfeverfahren für die Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht des Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO in gleicher Weise zu würdigen. Gegen die Würdigung als solche ist nichts zu erinnern.

Der Antragsteller hat nach dem polizeilichen Tätigkeitsbericht noch weitere Angaben gemacht, die sich nach seinem jetzigen Vorbringen anders darstellen; insbesondere hat er ausgeführt, aus neurologischen Gründen Cannabis zu konsumieren.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg