Auch dann, wenn ein Autofahrer sein Mobiltelefon beim Ertönen des Klingeltons lediglich aufnimmt, um zu sehen, wer anruft, liegt eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt vor.
OLG Köln, 18.02.2009 - Az: 83 Ss-OWi 11/09
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