Bei einer absolut geringfügigen Geldbuße von fünf Euro erfordert das Übermaßverbot über eine schriftliche Zahlungsaufforderung hinaus weitergehende Beitreibungsversuche beim Schuldner, wenn der Betroffene während der üblichen Arbeitszeiten nicht zuhause angetroffen wurde, bevor die Verhängung von Erzwingungshaft angeordnet wird.
AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - Az: 10 OWi-22/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!