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Vorsätzliche Mobiltelefonbenutzung – Bußgeld hoch?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da eine verbotswidrige Verwendung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr nur vorsätzlich begangen werden kann, kann die vorgesehene Geldbuße nicht wegen Vorsatz erhöht werden.


OLG Jena, 06.09.2004 - Az: 1 Ss 138/04

Alexandra KlimatosMartin BeckerTheresia Donath

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