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Vorsätzliche Mobiltelefonbenutzung – Bußgeld hoch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da eine verbotswidrige Verwendung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr nur vorsätzlich begangen werden kann, kann die vorgesehene Geldbuße nicht wegen Vorsatz erhöht werden.


OLG Jena, 06.09.2004 - Az: 1 Ss 138/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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