Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.673 Anfragen

Rabatt für Taxiunternehmen bei Reparatur in Markenwerkstatt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist ein Unfallfahrzeug im Unfallzeitpunkt weniger als ein Jahr alt, ist der Geschädigte berechtigt eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt vorzunehmen.

Erhält nun der Geschädigte als Taxiunternehmen wiederum ein 10 %iger Rabatt bei einer Reparatur, so ist dieser Vorteil nach Sinn und Zweck der §§ 249 BGB, 7 StVG, der auf der individuellen Stellung des Geschädigten als Taxiunternehmen beruht, nicht zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen.

Der Rabatt wird dem Geschädigten nicht ohne Grund gewährt werden. Hier dürften Gesichtspunkte der Kundenbindung entscheidend sein. Der 10 %-ige Rabatt steht also im gegenseitigen Interesse. Letztlich ist dies ein Vorteil, den die Taxiunternehmen auf dem Markt durchgesetzt haben. Die individuelle Erzielung eines - potentiellen - solchen wirtschaftlichen Vorteils kann dem Schädiger nicht zum Vorteil gereichen.


AG Düsseldorf, 28.01.2015 - Az: 58 C 3970/14

ECLI:DE:AGD:2015:0128.58C3970.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant