Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.002 Anfragen
Werkstatt muss Autoschlüssel sorgsam verwahren!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wird eine Autowerkstatt ein Fahrzeug zur Reparatur anvertraut, so muss diese ihre Obhuts- und Verwahrungspflichten erfüllen, indem das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und abgeschlossen und der Fahrzeugschlüssel sodann getrennt vom Kfz in den Büroräumen aufbewahrt wird. Dies war im zu entscheidenden Fall der Fall gewesen.
Zudem hatte die Werkstatt vorliegend zugunsten ihrer Kunden eine Diebstahlversicherung abgeschlossen. Sie hat damit unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte ihren Verwahrungs- und Sicherungspflichten genügt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.