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Gleichwertige freie Werkstatt mit Hol- und Bringservice

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern eine Reparaturwerkstatt mit günstigeren Stundensätzen mühelos und ohne weiteres zugänglich ist, kann ein Geschädigter bei einer fiktiven Schadensabrechnung auf diese verwiesen werden.

Eine Werkstatt ist trotz einer Entfernung von 26 km zum Wohnort des Geschädigten mühelos und ohne weiteres erreichbar, wenn diese einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet.

Die besonders bequeme Erledigung der Reparatur im Rahmen des kostenlosen Hol- und Bringservices steht der vom Geschädigten favorisierten persönlichen Abgabe des Fahrzeuges in einer sehr nahe gelegenen Werkstatt nicht nach.


AG Düsseldorf, 14.03.2012 - Az: 39 C 14728/11

ECLI:DE:AGD:2012:0314.39C14728.11.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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