Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.360 Anfragen

Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Aufschlag auf Normaltarif bei fehlender Zugangsmöglichkeit zum Marktpreis?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ersatzfähig sind nach einem Verkehrsunfall nur solche Mietwagenkosten, die dem objektiv erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB entsprechen. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der auf dem allgemeinen Markt zugängliche Normaltarif. Der Geschädigte kann nur dann höhere Kosten ersetzt verlangen, wenn ihm der Normaltarif aufgrund der konkreten Umstände der Anmietung nicht zugänglich war.

Zur Bestimmung des Normaltarifs kann das Gericht gemäß § 287 ZPO auf die gängigen Mietpreisspiegel (Schwacke und Fraunhofer) zurückgreifen. Beide Listen gelten als geeignete Schätzgrundlage, wobei eine Kombination durch Bildung des arithmetischen Mittels als sachgerecht angesehen werden kann. Diese Methode gleicht die jeweiligen Vor- und Nachteile der Listen weitgehend aus und gewährleistet eine ausgewogene Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten.

Ein Zuschlag auf den Normaltarif kommt in Betracht, wenn die besonderen Umstände der Anmietung - etwa eine kurzfristige Eilanmietung oder das Fehlen einer Kreditkarte - den Zugang zu marktüblichen Konditionen ausschließen. Die Rechtsprechung (vgl. BGH, 30.01.2007 - Az: VI ZR 99/06) erkennt einen solchen Aufschlag regelmäßig an, wenn der Geschädigte den Marktpreis nicht ohne weiteres realisieren konnte. Die subjektbezogene Schadensbetrachtung erfordert, dass die individuellen Einschränkungen bei der Anmietung - insbesondere technische oder finanzielle Hürden - berücksichtigt werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden