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Sicherungsübereignetes Fahrzeug und die Mietwagenkosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen ist der berechtigte Besitzer aktivlegitimiert hinsichtlich der Geltendmachung der Schäden.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich eines Ausfallschadens, da der berechtigte Besitz gem. § 823 I BGB geschützt ist.

Mietwagenkosten können auch ohne eine Ersatzbeschaffung erstattet werden. Die Anmietung einer Ersatzsache indiziert den entsprechenden Nutzungswillen.

Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 zu schätzen. Nebenkosten wie eine Haftungsreduzierung sind im Rahmen der Mietwagenkosten zu erstatten.

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AG Salzwedel, 04.04.2013 - Az: 31 C 432/12

ECLI:DE:AGSALZW:2013:0404.31C432.12IV.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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