Auch bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen ist der berechtigte Besitzer aktivlegitimiert hinsichtlich der Geltendmachung der Schäden.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich eines Ausfallschadens, da der berechtigte Besitz gem. § 823 I BGB geschützt ist.
Mietwagenkosten können auch ohne eine Ersatzbeschaffung erstattet werden. Die Anmietung einer Ersatzsache indiziert den entsprechenden Nutzungswillen.
Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 zu schätzen. Nebenkosten wie eine Haftungsreduzierung sind im Rahmen der Mietwagenkosten zu erstatten.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich eines Ausfallschadens, da der berechtigte Besitz gem. § 823 I BGB geschützt ist.
Mietwagenkosten können auch ohne eine Ersatzbeschaffung erstattet werden. Die Anmietung einer Ersatzsache indiziert den entsprechenden Nutzungswillen.
Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 zu schätzen. Nebenkosten wie eine Haftungsreduzierung sind im Rahmen der Mietwagenkosten zu erstatten.
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AG Salzwedel, 04.04.2013 - Az: 31 C 432/12
ECLI:DE:AGSALZW:2013:0404.31C432.12IV.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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