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Sicherungsübereignetes Fahrzeug und die Mietwagenkosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch bei sicherungsübereigneten Fahrzeugen ist der berechtigte Besitzer aktivlegitimiert hinsichtlich der Geltendmachung der Schäden.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich eines Ausfallschadens, da der berechtigte Besitz gem. § 823 I BGB geschützt ist.

Mietwagenkosten können auch ohne eine Ersatzbeschaffung erstattet werden. Die Anmietung einer Ersatzsache indiziert den entsprechenden Nutzungswillen.

Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 zu schätzen. Nebenkosten wie eine Haftungsreduzierung sind im Rahmen der Mietwagenkosten zu erstatten.

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AG Salzwedel, 04.04.2013 - Az: 31 C 432/12

ECLI:DE:AGSALZW:2013:0404.31C432.12IV.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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