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Unfallersatztarif kann gerechtfertigt sein

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein der Umstand, daß ein Geschädigter einen Ersatzwagen zum teureren Unfallersatztarif angemietet hat, stellt noch keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar. Der höhere Preis kann durch die Besonderheiten dieses Tarifs (Vorfinanzierung, Ausfallrisiko etc.) gerechtfertigt sein.


BGH, 26.06.2007 - Az: VI ZR 163/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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