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Der Gewährleistungsausschluss beim Privatgebrauchtwagenkauf

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer vor Vertragsschluss mündlich die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zusichert, so stellt dies eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Daher kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug unfallbedingte Schäden aufweist. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist in diesem Fall auf aufgrund der Beschaffenheitsvereinbarung nicht hinderlich.


LG Gießen, 07.05.2014 - Az: 1 S 14/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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