Sofern der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer vor Vertragsschluss mündlich die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zusichert, so stellt dies eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Daher kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug unfallbedingte Schäden aufweist. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist in diesem Fall auf aufgrund der Beschaffenheitsvereinbarung nicht hinderlich.
LG Gießen, 07.05.2014 - Az: 1 S 14/14
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