Wer beim Autokauf eine Unternehmereigenschaft vortäuscht, muss Gewährleistungsausschluss hinnehmen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Verbraucher beim Kaufvertragsabschluss den Eindruck vortäuscht, er sei Unternehmer und erwerbe das Kfz zu gewerblichen Zwecken, so muss sich der Käufer auch den kaufvertraglich vereinbarten vollständigen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen entgegenhalten lassen.
Im vorliegenden Fall war der Käufer in der von ihm eigenhändig unterschriebenen Vertragsurkunde an vier verschiedenen Stellen ausdrücklich als selbständigen Gewerbetreibenden bzw. Kfz-Händler ausgewiesen worden, der das Fahrzeug zum Zwecke der gewerblichen Wiederveräußerung für seine Firma erworben hat.
AG Rudolstadt, 06.01.2011 - Az: 3 C 44/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.