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Unberechtigte TÜV-Plakette: trägt der Gebrauchtwagenhändler das Risiko?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Gebrauchtwagenhändler, der keine eigene Werkstatt hat, die Durchführung eine Hauptuntersuchung bei einem über 10 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 126 000 km zugesagt, so muss er das Risiko, daß die TÜV-Plakette zu Unrecht erteilt wird, nicht tragen.

Die Zusage der Hauptuntersuchung stellt keine Eigenschaftszusicherung dar, nach der das Fahrzeug tatsächlich in vollem Umfang verkehrssicher ist (vgl. BGH, 24.02.1988 - Az: VIII ZR 145/87). Ein anderes gilt nur für Händler mit eigener Werkstatt.


OLG Brandenburg, 02.10.2007 - Az: 11 U 177/06

ECLI:DE:OLGBB:2007:1002.11U177.06.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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