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Wenn die Finanzierung nicht klappt: Kaufvertrag trotzdem gültig?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall sollte ein neuer BMW über die BMW-Bank finanziert werden. Der Käufer unterschrieb Kaufvertrag sowie den Kreditantrag, wobei letzterer jedoch später abgelehnt wurde.

Die Ablehnung des Kreditantrages hat indes keine Auswirkungen auf den Bestand des Kaufvertrages, da rechtlich eine strikte Trennung vorzunehmen ist.

Der Käufer, der den Wagen vorliegend nicht abnehmen konnte, musste daher dem Händler Schadensersatz leisten (15%; hier: ca. € 6.000).

Anmerkung AnwaltOnline:

Solche Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, indem der Kaufvertrag unter Vorbehalt der Finanzierungszusage geschlossen wird. Wird der Kreditantrag abgelehnt, muss das Fahrzeug auch nicht abgenommen werden.


OLG Bamberg, 21.10.2004 - Az: 5 U 147/04

ECLI:DE:OLGBAMB:2004:0914.5U147.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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