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Motorschaden nach 88.000 Kilometern – Händler haftet!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Von einem modernen Mittelklassewagen kann eine Laufleistung von deutlich über 100.000 km verlangt werden.

Kommt es mit 88.000 km bereits zu einem schweren Motorschaden und war der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt, so ist der Händler zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

Denn dann spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden in einem technischen Mangel des Wagens angelegt war.

„Bedienungsfehler“ sind als Ursache eines sog. „Kolbenfressers“ unter den heutigen technischen Bedingungen nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen.

Vorliegend waren die Kosten für einen Austauschmotor zu bezahlen.


OLG Frankfurt, 04.03.2005 - Az: 24 U 198/04

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