Wenn bei einem Gebrauchtwagen, der 110.000 km Laufleistung aufweist, der Zahnriemen reißt, so ist dies kein Sachmangel, da der Riemen ein Verschleißteil ist. Auch die technisch möglichen Folgen (Motorschaden) ändern hieran nichts.
AG Offenbach, 15.01.2003 - Az: 380 C 286/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


