Die Widerlegung einer konkreten Nachtrunkangabe durch einen Sachverständigen rechtfertigt ohne weitere Feststellungen nicht die Feststellung, dass überhaupt kein Nachtrunk vorgelegen hat.
OLG Koblenz, 20.03.2015 - Az: 1 OLG 3 Ss 179/14
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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
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