Wird ein alkoholisierter Autofahrer schuldlos in einen Unfall verwickelt, der auch dann passiert wäre, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre und sich wie ein Idealfahrer verhalten hätte, so besteht keine Teilschuld. In diesem Fall ist es unerheblich, daß der Betroffene unter Alkoholeinfluß Auto gefahren ist.
LG Landstuhl, 04.06.2007 - Az: 1 O 806/06
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