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Geldstrafe und Ratenzahlung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist bereits bei der Verurteilung klar, daß eine Geldstrafe nur in Raten gezahlt werden kann, so kann schon in diesem Stadium des Verfahrens ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dann kann bereits im Urteil eine Zahlungserleichterung festgesetzt werden. Auch nach einer Verurteilung kann eine Zahlungserleichterung formlos beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind notwendig.

Wenn eine verhängte Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, so wird die Zahl der Tagessätze, nach denen die Geldstrafe bemessen ist, als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Davon kann abgesehen werden, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte darstellen würde. Auch während der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann die Geldstrafe noch bezahlt werden, was dann zur sofortigen Entlassung des Verurteilten führt.

Als Alternative für die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe bei einer nicht beitreibbaren Geldstrafe kommt die Leistung gemeinnütziger Arbeit in Betracht und wird in der Praxis gefördert ("Schwitzen statt Sitzen").
Stand: (letzte Änderung: 26.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ein entsprechender Antrag kann bereits während des laufenden Verfahrens gestellt werden, sodass die Zahlungserleichterung direkt im Urteil festgesetzt wird. Alternativ ist eine formlose Beantragung auch nach der Verurteilung möglich, wobei hierfür entsprechende Nachweise erforderlich sind.
Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, wird die verhängte Strafe in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Die Dauer entspricht dabei der Zahl der festgesetzten Tagessätze.
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten: Zum einen kann die Geldstrafe auch noch während der laufenden Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gezahlt werden, was zur sofortigen Entlassung führt. Zum anderen besteht die Alternative, gemeinnützige Arbeit zu leisten, was in der Praxis oft als „Schwitzen statt Sitzen“ bezeichnet wird.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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