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AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2021

Verkehrsrecht

AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2021

ISSN: 1619-7151

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Interessante Urteile

Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn

Gemäß § 18 Abs. 3 StVO gebührt allerdings dem sich auf der Kraftfahrstraße befindlichen Verkehr der Vorrang.

Derjenige, der von einem Einfädelungsstreifen auf die durchgehende Fahrbahn einfährt, hat uneingeschränkt und unabhängig davon, ob Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht, ...


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Reparatur eines Unfallschadens in der eigenen Werkstatt

Nutzt ein Busunternehmen seine eigene Werkstatt zur Reparatur seines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Busses, beschränkt sich der zur Herstellung erforderliche Betrag auf die insoweit anfallenden Kosten.

Die höheren Kosten einer externen Werkstatt können grundsätzlich zugrunde gelegt werden, ...


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Verkehrsunfall: Wahlrecht des Linksabbiegers zwischen mehreren markierten Fahrstreifen

Der in dem einzigen zulässigen Linksabbiegerfahrstreifen Nachfolgende darf dem Voranfahrenden dessen Recht, zwischen mehreren markierten Fahrstreifen der Straße, in die abgebogen wird, zu wählen, nicht vorzeitig durch starkes Beschleunigen streitig machen, sondern hat abzuwarten, bis sich der Voranfahrende ...


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Darlegung- und Beweislast bei Vorschäden des Unfallfahrzeugs

Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls obliegt es grundsätzlich, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug darzutun und zu beweisen. Dabei hat der Geschädigte auch das Ausmaß und den Umfang des unfallbedingten Schadens darzutun und zu beweisen.

Bei – wie hier – unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter ...


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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

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Das Thema des Monats

Parkrempler und Unfallflucht

Parkrempler beim Ein- oder Ausparken sind nicht nur ein relativ häufiger Unfallgrund, Parkunfälle gehen auch überdurchschnittlich hoch mit einer Unfallflucht einher. Und dies sogar oftmals, ohne dass der Schädiger sich dessen bewusst ist.

Typischerweise kommt es zu einem leichten Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Der Fahrer bemerkt dies, steigt daraufhin aus, um zu prüfen, ob es einen Schaden gegeben hat, wobei dann kein oder nur ein minimaler Schaden bemerkt wird. Der Fahrer fährt weiter oder hinterlässt im besten Fall einen Zettel am beschädigten Fahrzeug.

Oftmals werden solche Vorfälle aber von anderen Parkplatznutzern bemerkt und ggf. auch von Zeugen zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus sind viele Parkplätze mit Überwachungsanlagen ausgestattet, sodass der Halter des angerempelten Fahrzeugs den Schädiger feststellen kann, wenn er den Schaden bemerkt.

Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?

Um nach einem Parkrempler nicht viel Zeit zu verlieren, wird gerne zu einer Notiz über die erfolgte Beschädigung zurückgegriffen, der unter Hinweis der Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug befestigt wird.

Doch damit ist den gesetzlichen Verpflichtungen eigentlich nicht genüge getan. Um nicht den Straftatbestand einer Unfallflucht zu erfüllen, muss der Unfallbeteiligte nämlich zwingend persönlich an dem Unfallort verbleiben und den aktiven Kontakt zum Fahrzeugbesitzer herstellen. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, kann es ausreichen, andere Personen darum bitten, als Unfallzeuge die Feststellungen über den Unfallverursacher, das Fahrzeug und die Unfallart aufzunehmen. In diesem Fall sollten die Details der Unfallzeugen notiert werden.

In der Rechtsprechung wird das Hinterlassen eines Zettels uneinheitlich behandelt. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Gericht einen solchen Zettel als ausreichend erachten wird. Im Gegenteil muss damit gerechnet werden, dass von einer Unfallflucht ausgegangen werden wird, dies gilt insbesondere dann, wenn der Zettel direkt am Auto befestigt wird, ohne weitere Anstrengungen zur Unfallaufnahme vorzunehmen bzw. wenn die sogenannte Wartefrist (i.d.R. 30 Minuten) nicht eingehalten wurde.

Wie verhält man sich nach einem Parkrempler richtig?

Statt weiterzufahren oder einen Zettel zu hinterlassen, sollte zunächst einmal versucht werden, innerhalb der sogen. Wartefrist den Besitzer des geschädigten ...


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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen kann durchaus sinnvoll und vor allem erfolgreich sein. Einwendungen müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen - daher sollte man sich bei Zweifeln zeitig um eine professionelle Meinung bemühen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit!

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Erik, Oranienburg
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