AnwaltOnline - Verkehrsrecht September 2019
ISSN: 1619-7151
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Interessante Urteile
Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers
Ein Programm, das entgegen gesetzlicher Vorschriften die auf dem Prüfstand erzielte Verringerung von Stickoxiden im Verkehr auf öffentlichen Straßen abschaltet, ist weder bei Fahrzeugen allgemein üblich noch vom Käufer zu erwarten.
Der Hersteller des Motors und des Fahrzeugs ist verpflichtet, die zuständige Behörde, den Händler und - spätetens zum Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeugs - den jeweiligen Käufer über die (technische) Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben ...
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Gewährleistungsfrist bei Nachbesserungsversuchen
Nachbesserungsversuche des Verkäufers führen nur dann zum Neubeginn oder zur Hemmung von Gewährleistungsansprüchen des Käufers, wenn dabei die Voraussetzungen eines "Anerkenntnisses" (§ 212 Abs.1 Ziff. 1 BGB) oder von "Verhandlungen" (§ 203 Satz 1 BGB) vorliegen.
In den Nachbesserungsversuchen eines Neuwagenverkäufers kann ein ...
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Schadensersatz nach Kfz-Unfall und der Ersatz von Mietwagenkosten
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand grundsätzlich den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte.
Der Geschädigte ist hierbei nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren ...
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Reparaturprüfungsbericht bei Abrechnung eines Totalschadens auf Gutachtenbasis?
Bei den Kosten für die Erstellung des Reparaturprüfungsberichts handelt es sich nicht um eine nach § 249 BGB erstattungsfähige Schadensposition.
Grundsätzlich sind im Wege des Schadensersatzes die Vermögensnachteile auszugleichen, die durch die Schädigung entstanden sind. Zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören auch die Kosten der Schadensbegutachtung, ...
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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn.
Eine Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein - Einwendungen gegen die Abrechnung müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit!
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Das Thema des Monats
Verzicht auf den Führerscheinentzug: Die Umwandlung eines Fahrverbotes
Das Fahrverbot soll schließlich den Autofahrer disziplinieren und zukünftige Straßenverkehrsverstöße nach Möglichkeit verhindern.
Behörden und Gerichte können aber in besonderen Fällen vom Führerscheinentzug absehen. Der Führerscheinentzug soll nämlich nicht den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten oder die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Wer in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ noch nicht erfasst und zudem beruflich in besonderem Maße auf seinen Führerschein angewiesen ist, hat u.U. gute Chancen, dem zeitweiligen Verlust des Führerscheins zu entgehen.
Als „Gegenleistung“ dafür, dass „die Pappe“ nicht weg ist, müssen rasante Fahrer dann aber etwas tiefer in die Tasche greifen: Verschont werden sie nur, wenn das Bußgeld im Gegenzug erhöht wird.
Wann kommt ein Verzicht auf den Führerscheinentzug in Betracht?
Bei Ersttätern, für die der Führerscheinentzug eine besondere Härte darstellen würde kann eine Umwandlung eines (einmonatigen) Fahrverbots in Betracht kommen, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoß nicht um einen Rotlicht-, Alkohol- oder Drogenverstoß handelt.
In der Regel kommt eine Umwandlung nur bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht.
Zu beachten ist hierbei auch, dass bei einem „lediglich“ einmonatigen Fahrverbot berufliche Nachteile ...
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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren - ab € 69,95
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen kann durchaus sinnvoll und vor allem erfolgreich sein. Einwendungen müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen - daher sollte man sich bei Zweifeln zeitig um eine professionelle Meinung bemühen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit!
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