Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht veröffentlicht.
Nach dem Referentenentwurf soll sich in Umsetzung der Richtlinie an den bestehenden Versicherungspflichten möglichst wenig ändern. Der Gebrauch einzelner Arten von Fahrzeugen im Straßenverkehr und der Gebrauch von Fahrzeugen im Motorsport werden erstmals versicherungspflichtig; außerdem gibt es Änderungen bei der Insolvenzabsicherung für KfZ-Haftpflichtversicherer.
Veröffentlicht: 28.03.2023
Quelle: PM des BMJ
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