Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.984 Anfragen

Saarland gibt nach nichtigem Bußgeldkatalog entzogene Führerscheine zurück

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Anfang Juli hatte das Bundesverkehrsministerium einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung entdeckt.

Die Änderungen wurden für nichtig erklärt, weshalb mittlerweile alle Bundesländer bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung wieder den „alten“ Bußgeldkatalog anwenden. Wer jetzt zum Beispiel zu schnell fährt, wird im Saarland wieder nach dem Katalog bestraft, der bis Ende April galt.

Doch was ist mit Ordnungswidrigkeiten, die in der Zeit seit dem 28. April begangen wurden und zum Beispiel mit einem Fahrverbot endeten?

Die saarländischen Behörden schicken eingezogene Führerscheine bereits seit Ende letzter Woche zurück, wenn das Fahrverbot auf Grundlage des vor dem 28. April 2020 geltenden Bußgeldkataloges nicht ausgesprochen worden wäre. Im Rahmen einer Bund-Länder-Konferenz am gestrigen Montag erklärten nun alle Länder, wo immer landesrechtlich möglich, dies ebenso zu prüfen.

Allerdings: Dies betrifft nur die Fahrverbote. Das Bundesverkehrsministerium sieht dagegen keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten, wenn diese höher waren als im alten Bußgeldkatalog. Auf Basis rechtskräftiger Bescheide verhängte Geldbußen bzw. Verwarngelder müssen gezahlt werden.

Bund und Länder haben auch über die Vorgehensweise in „schwebenden“ Verwarn- und Bußgeldverfahren diskutiert. Wo bislang noch kein Bescheid erlassen wurde bzw. ein Bescheid zwar erfolgt, dieser aber noch nicht rechtskräftig ist, wollen die Länder ebenfalls den alten Bußgeldkatalog anwenden. Bereits ergangene Bescheide werden schnellstmöglich berichtigt und auf Basis des alten Bußgeldkatalogs neu beschieden.

Alle übrigen festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Verfahren auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs, der bis zum 27. April 2020 Gültigkeit hatte, entschieden.

Veröffentlicht: 24.07.2020

Quelle: PM des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlands

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant