Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.832 Anfragen

Cerankochfeld statt Kochplatten ist zu dulden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will der Vermieter einen Plattenherd durch einen mit Cerankochfeldern ersetzen, so ist der Wohnungsmieter zur Duldung dieser Maßnahme verpflichtet, da es sich hierbei um ein Modernisierung i.S.d. § 555 b Nr. 4 BGB handelt. Der Gebrauchswert der Wohnung wird durch den Austausch erhöht. Da es sich hierbei jedoch um eine Bagetellmodernisierung handelt, gelten die formalen Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung (§ 555 c BGB) nicht.
Weigert sich der Mieter dennoch, die Maßnahme zu dulden, kann der Vermieter seinen Anspruch auf dem Klagewege durchsetzen.


AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - Az: 10 C 391/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.832 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant