Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.813 Anfragen

Erschöpfung von Markenrechten bei Erwerb von einem mit dem Markeninhaber verbundenem Vertragshändler

Urheberrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ob ein mit dem Markeninhaber verbundener Vertragshändler, der vertraglich verschiedenen Vertriebsbeschränkungen unterliegt, als Lizenznehmer anzusehen ist oder einem solchen gleichsteht, bestimmt sich nach den konkreten vertraglichen Beziehungen zwischen ihm und dem Markeninhaber.

Nach diesen richtet sich auch die Beurteilung, ob eine Lieferung von mit der Marke gekennzeichneten Waren an den Vertragshändler bereits zur Erschöpfung der Rechte aus der entsprechenden Marke führt.

Ist der Vertragshändler nicht als Lizenznehmer anzusehen, führt ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Vertrag mit dem Markeninhaber grds. nicht zur Anwendbarkeit von Art. 25 Abs. 2 UMV, der dem Eintritt der Erschöpfung entgegenstehen könnte.

Um einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 2 lit. e UMV unter dem Gesichtspunkt der Schädigung des Prestigecharakters durch die vertragswidrige Belieferung eines Vertriebsmittlers annehmen zu können, ist zu prüfen, ob diese Belieferung für sich genommen zu der behaupteten Schädigung führt / führen kann. Sind erst die Umstände des Weitervertriebs geeignet, eine entsprechende Schädigung hervorzurufen, steht dies einer Erschöpfung gem. Art. 15 Abs. 1 UMV nicht ohne Weiteres entgegen, sondern kann sich der Markeninhaber allenfalls auf Art. 15 Abs. 2 UMV berufen.


OLG München, 26.06.2025 - Az: 6 U 2795/23 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant