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Marken, Gebrauchs-, Geschmacksmuster

Urheberrecht

Marken betreffen die die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Marken werden mit der Anmeldung 10 Jahre lang geschützt werden, der Markenschutz kann beliebig oft verlängert werden. Inhaber können ihre Marke verkaufen oder anderen im Rahmen eines Markenlizenzvertrags Nutzungsrechte einräumen. 

Gebrauchsmuster umfassen technische Erfindungen (außer Verfahren) und können für 10 Jahre geschützt werden.

Ein Geschmacksmuster (eingetragenes Design) garantiert dem Inhaber das ausschließliche Recht zur Nutzung eines Designs.

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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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