Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.662 Anfragen

Vergütungsanspruch des Krankenhauses

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sind die Regelungen zur Fallzusammenführung nicht einschlägig, kommt eine erweiternde Auslegung grundsätzlich nicht in Betracht, da die Abrechnungsvorschriften eng am Wortlaut auszulegen sind.

Für die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung ist nur entscheidend, ob eine Beurlaubung umgesetzt wurde, nicht, ob das Krankenhaus den Patienten hätte beurlauben müssen.

Wählt das Krankenhaus einen unwirtschaftlichen Behandlungsweg, kann es allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten angefallen wäre.

Mit Einführung des § 8 Abs. 5 S. 3 KHEntgG ist die abrechnungsmäßige Zusammenfassung getrennter stationärer Aufenthalte zu einem abrechenbaren Behandlungsfall in anderen als den in der Fallpauschalenvereinbarung genannten Fällen unter Verweis auf wirtschaftliches Alternativverhalten, insbesondere auch unter Verweis auf eine mögliche Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten, ausgeschlossen.


SG Augsburg, 13.12.2021 - Az: S 10 KR 400/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern