Kein Anspruch auf Behandlung von Long-Covid mit einer hyperbaren Sauerstofftherapie
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Krankenkassen sind nicht bereits dann leistungspflichtig, wenn die streitige Therapie nach eigener Einschätzung der Versicherten oder der behandelnden Ärzte positiv verlaufen ist oder einzelne Ärzte die Therapie befürwortet haben.
Da Long-Covid erst seit etwa Mitte 2020 existiert und bereits umfassend wissenschaftlich erforscht wird, kann ein Systemversagen derzeit nicht festgestellt werden.
SG Augsburg, 03.05.2022 - Az: S 3 KR 397/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...