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BAföG trotz Überschreitens der Altersgrenze

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entscheidung eines Absolventen des sog. Zweiten Bildungsweges, nach der Erlangung der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung anstelle der Inkaufnahme von Wartesemestern oder der Aufnahme eines Parkstudiums ohne Numerus Clausus noch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, um seine Chancen für die Zulassung zum Wunschstudium zu erhöhen, liefert einen Grund, der geeignet ist, das Hinauszögern des Beginns des berufsbildenden Ausbildungsabschnitts - hier Aufnahme eines Hochschulstudiums - zu entschuldigen.


VG Göttingen, 21.08.2014 - Az: 2 A 987/13

ECLI:DE:VGGOETT:2014:0821.2A987.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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