Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.678 Anfragen

Anfechtungsklage gegen Versagungsbescheid

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit der Klage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I kann nicht zugleich eine Leistungsgewährung verlangt werden. Eine Leistungsklage ist bereits unzulässig.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger beantragte zum wiederholten Male bei der Beklagten die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Nach einem Kontenabrufverfahren durch die Beklagte beim Bundeszentralamt für Steuern wurde der Kläger aufgefordert, Angaben zu seinen Konten zu machen und Kontoauszüge vorzulegen. Dieser Mitwirkungsaufforderung kam der Kläger nicht nach. Gegen den daraufhin von der Beklagten erlassenen Versagungsbescheid klagte er und begehrte neben der Aufhebung des Versagungsbescheides auch die Verurteilung der Beklagten zur Leistungsgewährung.

Hat ein Leistungsträger – wie im vorliegenden Fall – die begehrte Leistung gemäß § 66 Abs. 1 SGB I vorläufig versagt, kann dieser Verwaltungsakt grundsätzlich nur mit der reinen Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG angefochten werden. Streitgegenstand ist nicht der materielle Anspruch, sondern die Auseinandersetzung über Rechte und Pflichten im Verwaltungsverfahren. Damit ist lediglich eine isolierte Anfechtungsklage statthaft.

Die Anfechtungsklage war unbegründet, da die Beklagte aufgrund der erheblichen Verletzung der Mitwirkungspflichten von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgehen durfte. Denn die Entscheidung der Beklagten war alternativlos angesichts des ausweichenden und kooperations-unwilligen Verhaltens des Klägers im Verwaltungsverfahren und der bereits dreimaligen erfolglosen Aufforderung zur Mitwirkung.


SG Stuttgart, 29.06.2021 - Az: S 17 AS 4529/19

Quelle: PM des SG Stuttgart

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.678 Beratungsanfragen

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant